Entries Tagged as 'Grünanlagen'

Keine Architektur ohne Natur

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Es ist wahrscheinlich nicht der erste Test, der die psychischen Auswirkungen von natürlicher und gebauter Umwelt auf den Menschen untersuchen soll. An der Universität in Michigan, USA, versuchten Marc Berman, John Jonides und Stephan Kaplan in zwei Experimenten zu einem aussagekräftigen Ergebnis zu kommen. Sie ließen zwei Testgruppen für fast eine Stunde jeweils durch eine Park oder das Stadtzentrum gehen und unterzogen sie anschließend einem psychologischen Test. Die “Stadtgruppe” fiel nicht nur durch eine schlechtere Laune auf, sondern hatte auch größere Gedächtnis- und Konzentrationsschwierigkeiten.

In einem zweiten Test wurden den Gruppen dann Fotos von natürlichen und städtischen Szenen gezeigt. Und auch hier wurde der gleiche Effekt festgestellt. Interessant ist die Erklärung, die herangezogen wird und an dieser Stelle ein Laien versucht wiederzugeben. In der Stadt wirken wesentlich mehr Reize auf den Menschen ein, der damit beschäftigt ist, diese zu verarbeiten. Hierfür ist der Präfrontale Cortex, ein Teil der Großhirnrinde, zuständig. Gerade dieser Teil des Gehirn steuert aber auch die Kontrolle von Handlungen. Die Abwehr der Reizüberflutung ist der Konzentration im Weg. Der Boston Globe zieht von hier Parallelen zu einem höheren Gewalt- und Konsumverhalten in Städten.

Frances Kuo, Direktorin des “Landscape and Human Health Laboratory” an der Universtität von Illinois, formuliert die Ergebnisse so: “Ich glaube die Stadt zeigt, wie schwach einige unserer “höheren” geistigen Fähigkeiten tatsächlich sind“.

Alkoholverbot im öffentlichen Raum

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Trinkende Jugendliche sind seit längerem ein politischer Dauerbrenner. Die Stadt Berlin hat gehandelt und seit Anfang des Jahres für 4 Grünanlagen ein Alkoholverbot ausgesprochen. Dazu gehört unter anderem der Bereich um den Fernsehturm. Hier sollen neben den Minderjährigen vor sich selber auch Touristen und Anwohner geschützt werden.
So sehr diese Maßnahme der Stadt auch bei den Befragten des Fernsehsenders TV.Berlin auf Zustimmung stößt, steht das Vorgehen auf juristisch wackeligen Füßen. Wie die juristische Fakultät der Humboldt Universität feststellte, fehlt sowohl eine Grundlage im Grünanlagengesetz als auch in der Verfassung. Hier wird ein Scheitern des Gesetzes nahe gelegt, sollte sich jemand auf die Allgemeine Handlungsfreiheit berufen. Ganz unbetroffen hiervon ist die Frage, ob solche Maßnahmen Probleme lösen oder nur zu anderen Orten verlagern.