Trinkende Jugendliche sind seit längerem ein politischer Dauerbrenner. Die Stadt Berlin hat gehandelt und seit Anfang des Jahres für 4 Grünanlagen ein Alkoholverbot ausgesprochen. Dazu gehört unter anderem der Bereich um den Fernsehturm. Hier sollen neben den Minderjährigen vor sich selber auch Touristen und Anwohner geschützt werden.
So sehr diese Maßnahme der Stadt auch bei den Befragten des Fernsehsenders TV.Berlin auf Zustimmung stößt, steht das Vorgehen auf juristisch wackeligen Füßen. Wie die juristische Fakultät der Humboldt Universität feststellte, fehlt sowohl eine Grundlage im Grünanlagengesetz als auch in der Verfassung. Hier wird ein Scheitern des Gesetzes nahe gelegt, sollte sich jemand auf die Allgemeine Handlungsfreiheit berufen. Ganz unbetroffen hiervon ist die Frage, ob solche Maßnahmen Probleme lösen oder nur zu anderen Orten verlagern.