(Obdachlose kampieren am Canal Saint-Martin in Paris, Quelle Flickr)
Die Nachricht kam am 01.12.2008 eher klein daher. Die Wohnungslosenhilfe in Frankreich hatte vor dem Verwaltungsgericht in Paris ein einklagbares Recht auf Wohnraum durchgesetzt. Seitdem können Gemeinden zu einer Geldstrafe verurteilt werden, falls sie Bedürftigen keinen Wohnraum zur Verfügung stellen. Das Geld kommt in einem solchen Fall aber nicht den Klägern zu gute, sondern wandert in einen Fond, aus welchem der Bau neuer Wohnungen finanziert werden soll.

Dieses Recht ist damit wohl einmalig in der Europäischen Union. Hinter dem Gesetz stand dabei nicht ausschließlich ein solidarischer Gedanke, sondern es sollte durch den Zwang zum Bau von Sozialwohnungen auch die soziale Mischung in Stadtquartieren gesichert werden.

Warum es dieses Thema gerade in Frankreich bis zu einem verbrieften Recht geschafft hat, liegt auch an den namhaften Kämpfern für die Rechte Obdachloser. Der im letzten Jahr verstorbene französische Priester Abbé Pierre, bekannt durch sein Mitwirken in der französischen Resistance, kämpfte mit seiner Fondation Abbé Pierre in medienwirksamen Aktionen für die Rechte Wohnungsloser. Aber auch in Deutschland finden sich bekannte Vertreter. Der amtierende Außenminister und Vorsitzender der SPD, Frank-Walter Steinmeier, promovierte 1991 mit der Schrift “Bürger ohne Obdach. Zwischen Pflicht zur Unterkunft und Recht auf Wohnraum; Tradition und Perspektiven staatlicher Intervention zur Verhinderung und Beseitigung von Obdachlosigkeit”. Auch er scheint sich prinzipiell ein Grundrecht auf “die Schaffung und Erhaltung von gesundem Wohnraum” vorstellen zu können. Bei derzeit rund 250.000 bis 350.000 Menschen ohne Dach über dem Kopf in Deutschland ist dies wohl auch eine architektonische Aufgabe, an die zu erinnern ist, falls Frank-Walter Steinmeier im nächsten Jahr zum Bundeskanzler gewählt werden sollte.
Quellen zum Weiterlesen: Französische Botschaft, Berliner MieterGemeinschaft