Vielleicht war der Auslöser eine Szene, die viele bauende Architekten kennen: Sie wollen sich über den Inhalt einer DIN-Norm erkundigen, zu deren Anwendung sie vom Gesetzgeber verpflichtet werden, und die einzige Quelle hierfür ist der kostenpflichtige Beuth-Verlag. An dieser Stelle liegt die Frage nahe, warum Gesetze frei zugänglich seien müssen, aber einige rechtlich verpflichtende Normen nur über einen einzigen privaten Träger erlangt werden können. Dies fragte sich wohl auch der Architekt Bruno Stubenrauch und gründete die “Initiative gegen die Direktregelung privater Normen im Bauwesen“. Sie kämpfte in den Jahren 2002/2003 gegen eine Gesetzesnovelle, durch welche dieses Paradoxes erst entstand. Seither ist es nämlich möglich, dass der Gesetzgeber auf privat erarbeitete Normen verweist (sie also als gemeingültig erklärt), der Urheberschutz aber erhalten bleibt und privat vermarktet werden kann. Die Initiative hatte leider keinen Erfolg und scheint danach ihre Aktivitäten eingestellt zu haben. Einziger Trost bleibt wohl, dass die Kosten für DIN-Normen steuerlich absetzbar sind.